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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94   

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BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,748)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,748)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4 C 12.94, 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 22; GG Art. 14
    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB - I

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehrssatzung - Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr - Zweitwohnung - Negative Vorbildwirkung - Widerlegliche Vermutung - Fremdenverkehrsdienstbarkeit - Beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Überwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 22

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum in Feriengebieten: Künftig noch möglich? (IBR 1995, 487)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fremdenverkehrsgebiet: Keine Zweitwohnungen! (IBR 1996, 211)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 237
  • NVwZ 1996, 893 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 999
  • NVwZ-RR 1996, 373
  • VBlBW 1996, 94
  • DVBl 1996, 52
  • DVBl 1996, 55
  • BB 1996, 1134
  • DÖV 1996, 170
  • BauR 1996, 72
  • ZfBR 1996, 48
  • ZfBR 1996, 51
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Das Berufungsgericht konnte bei seiner Entscheidung zwar noch nicht die vom Senat im Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - (BVerwGE 96, 217 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 2 = NVwZ 1995, 375 = DVBl 1994, 1194) aufgestellten Grundsätze zum räumlichen Geltungsbereich solcher Satzungen berücksichtigen.

    Die mit der Begründung von Zweitwohnungen verbundene Beeinträchtigung für den Fremdenverkehr liegt zum einen darin, daß diese Wohnungen der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen werden, zum anderen in der Tendenz zur Bildung von sog. "Rolladensiedlungen" oder "Geisterstädten" mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur (vgl. Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - aaO.).

    Auch mit dieser - für die Eigentümer relativ "harten" - Auslegung des § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB bestehen gegen die Vorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. allgemein bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - und Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - jeweils aaO.).

  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Danach liegt eine Beeinträchtigung jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Teilung eine (weitere) Verschlechterung der Situation eintritt (vgl. Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1).

    Es liegt auf der Hand, daß bei einer weiteren Zunahme von Zweitwohnungen die Zweckbestimmung dieses Gebiets für den Fremdenverkehr (weiter) beeinträchtigt wird (vgl. bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - aaO.).

    Auch mit dieser - für die Eigentümer relativ "harten" - Auslegung des § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB bestehen gegen die Vorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. allgemein bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - und Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - jeweils aaO.).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. - zu § 34 BauGB - Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172).
  • BayObLG, 17.05.1985 - BReg. 2 Z 35/85

    "Fremdenverkehrsdienstbarkeit"

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß die Kläger zur Sicherung ihrer erklärten Absicht, die Wohnungen nicht als Zweitwohnungen zu nutzen, die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch angeboten haben (vgl. zu einer sog. Fremdenverkehrsdienstbarkeit insbesondere: BayObLG, Beschluß vom 17. Mai 1985 - BReg. 2 Z 35/85 - NJW 1985, 2485; BayVGH, Urteil vom 16. August 1993 - 26 B 92.2506 - BayVbl 1994, 17; Odersky, Festschrift 125 Jahre Bayerisches Notariat, 1987, S. 213 ff.; Ertl, MittBayNot 1985, 177; Hiltl/Gerold, BayVBl 1993, 385/424 ff.; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., Rn. 14 zu § 22 BauGB).
  • VGH Bayern, 16.08.1993 - 26 B 92.2506

    Kein Genehmigungsvorbehalt nach § 22 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 12.94
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß die Kläger zur Sicherung ihrer erklärten Absicht, die Wohnungen nicht als Zweitwohnungen zu nutzen, die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch angeboten haben (vgl. zu einer sog. Fremdenverkehrsdienstbarkeit insbesondere: BayObLG, Beschluß vom 17. Mai 1985 - BReg. 2 Z 35/85 - NJW 1985, 2485; BayVGH, Urteil vom 16. August 1993 - 26 B 92.2506 - BayVbl 1994, 17; Odersky, Festschrift 125 Jahre Bayerisches Notariat, 1987, S. 213 ff.; Ertl, MittBayNot 1985, 177; Hiltl/Gerold, BayVBl 1993, 385/424 ff.; Krautzberger in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., Rn. 14 zu § 22 BauGB).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die einzelne Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell die Veränderung der Zusammensetzung der vorhandenen Wohnbevölkerung nach sich zieht (vgl. zur ähnlichen Problematik bei den sog. Fremdenverkehrssatzungen nach § 22 BauGB: Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 3).
  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

    Der Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 (NVwZ-RR 1996, 373) stütze die Aussage des Verwaltungsgerichts nicht, da es vorliegend keine Zunahme von Zweitwohnungen gegeben habe.

    Der Regelung des § 22 BauGB liegt die gesetzliche Vermutung zugrunde, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu Zweitwohnungsnutzungen führt mit der für den Fremdenverkehr negativen Folge, dass Wohnraum der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen wird und die Tendenz zur Bildung von sogenannten Rollladensiedlungen mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur, entsteht (vgl. grundlegend BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237).

    In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.6.1998 - 26 B 95.3337 - juris Rn. 35), dass eine sogenannte Fremdenverkehrsdienstbarkeit oder gar nur eine schuldrechtliche Sicherung nicht ausreichend geeignet sind, die Vermutung der Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion auszuräumen.

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3087

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rolladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3084

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rolladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Nach dem rechtlichen Maßstab, den der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242) ist davon auszugehen, daß durch die Begründung von Wohnungseigentum auf dem Grundstück der Klägerinnen die Zweckbestimmung des Satzungsgebiets und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der beigeladenen Gemeinde beeinträchtigt würden.
  • VG Sigmaringen, 12.06.2023 - 4 K 4862/20

    Wohnungsteilungsgenehmigung; § 22 BauGB; Grundstücksteilung;

    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (BVerwG, Urteil vom 27.09.1995 - 4 C 12.94 -, NVwZ-RR 1996, 373; Söfker/Meurers in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB, 149. EL Februar 2023, § 22 BauGB Rn. 46).

    Der Norm liegt die widerlegliche Vermutung des Gesetzgebers zugrunde, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zur Zweitwohnungsnutzung führt mit der für den Fremdenverkehr negativen Folge, dass Wohnraum der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen wird (BVerwG, Urteil vom 27.09.1995 - 4 C 12.94 -, NVwZ-RR 1996, 373).

  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3090

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum in einem

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rolladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 14.3088

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum bei vorhandener

    Vor allem besteht hier durch die Vorbildwirkung die Gefahr der Umwandlung eines Fremdenverkehrsgebiets in ein Zweitwohnungsgebiet (sog. "Rollladensiedlung", vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - juris), da die seltener genutzten Zweitwohnungen einen gewissen Verödungseffekt haben, der der Umgebung Attraktivität entzieht, was wiederum weitere Begehrlichkeiten hinsichtlich der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum wecken dürfte.
  • LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00

    Umgehung der Teilungsgenehmigung

    Eine Versagung kommt deshalb nur in Betracht, wenn mit der beabsichtigten Begründung oder Teilung eine Wohnung dem Fremdenverkehr entzogen würde, wobei hierzu nach der Rechtsprechung bereits die begründete Befürchtung der Gemeinde genügt (BVerwGE 99, 237 = BauR 1996, 72 = DVBl 1996, 55 = NVwZ-RR 1996, 379 und BVerwGE 99, 242 = BauR 1996, 68 = DÖV 1996, 170 = DVBl 1996, 52 = NVwZ 1996, 999 sowie OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • VG München, 26.04.2016 - M 1 K 15.5050

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit

    Die mit der Begründung von Zweitwohnungen verbundene Beeinträchtigung für den Fremdenverkehr liegt zum einen darin, dass diese Wohnungen der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen werden, zum anderen in der Tendenz zur Bildung von sog. "Rolladensiedlungen" oder "Geisterstädten" mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur (BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 4 C 12.94 - NVwZ-RR 1996, 373 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 4 B 27.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00

    Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

  • VG München, 09.05.2018 - M 9 K 17.34

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung einer

  • VG Augsburg, 26.10.2005 - Au 4 K 05.791

    Genehmigung nach § 22 BauGB bei Umwandlung von Bruchteilseigentum

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2002 - 2 E 1132/96

    Genehmigungsanspruch für neuartige Lotterie "Deutsche Postcodelotterie"

  • VG Schleswig, 19.08.2014 - 8 A 122/13

    Baugenehmigung

  • VG Schleswig, 19.08.2014 - 8 A 121/13

    Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206

    Berufungszulassungsantrag; Teilungsgenehmigung; keine besondere Härte; Ermessen

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 08.41

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

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BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1995 - 4 C 28.94 (https://dejure.org/1995,1299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 22
    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II

  • Wolters Kluwer

    Fremdenverkehrssatzung - Geltungsbereich der Satzung - Gebietsabgrenzung - Wohnungseigentum - Eigentumswohnungen - Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr - Zweitwohnung - Negative Vorbildwirkung - Widerlegliche Vermutung - Wohnungsgröße ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 22

  • rechtsportal.de

    BauGB § 22

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 242
  • NVwZ 1996, 999
  • DVBl 1996, 52
  • DVBl 1996, 53
  • BB 1996, 1134
  • DÖV 1996, 170
  • BauR 1996, 68
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94
    Die mit der Begründung von Zweitwohnungen verbundene Beeinträchtigung für den Fremdenverkehr liegt zum einen darin, daß diese Wohnungen der wechselnden Benutzung durch Fremde entzogen werden, zum anderen in der Tendenz zur Bildung von sog. "Rolladensiedlungen" oder "Geisterstädten" mit den damit verbundenen finanziellen und städtebaulich nicht vertretbaren Belastungen einer nicht ausgenutzten, gleichwohl aber vorzuhaltenden Infrastruktur (vgl. Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 = Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 2 = NVwZ 1995, 375 = DVBl 1994, 1194).

    Anlaß, die Wirksamkeit der Satzung zu prüfen, konnte hier deshalb bestehen, weil das Berufungsgericht - von seinem Rechtsstandpunkt folgerichtig - ohne Prüfung von der Gültigkeit der Satzung ausgegangen ist und weil das Verwaltungsgericht bei der von ihm vorgenommenen Überprüfung noch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - aaO.) zurückgreifen konnte.

    Das bedeutet, daß - abweichend vom Regelfall, in dem immer nur Teile der Ortslage einer Fremdenverkehrsgemeinde im Sinne von § 22 Abs. 1 BauGB schutzwürdig nach § 22 Abs. 2 BauGB sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - aaO.) - hier die gesamte Ortslage der Beigeladenen, mit Ausnahme des Gewerbegebiets und der Bebauung im Außenbereich, einheitlich durch Fremdenbeherbergung geprägt ist.

  • BVerwG, 21.04.1994 - 4 B 193.93

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 22 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94
    Eine Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebietes für den Fremdenverkehr im Sinne von § 22 Abs. 5 S. 1 BauGB liegt danach jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Teilung eine (weitere) Verschlechterung der Situation eintritt (vgl. Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1).

    Bei einer weiteren Zunahme von Zweitwohnungen würde die Zweckbestimmung des Gebiets für den Fremdenverkehr (weiter) beeinträchtigt (vgl. bereits Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - aaO.).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94
    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. - zu § 34 BauGB - Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 172).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 9.96

    Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung darf Gemeinbedarfsflächen umfassen

    Der Senat hat in diesem Sinne bereits wiederholt betont, daß Gewerbegebiete oder Außenbereichsflächen in der Regel nicht durch Fremdenbeherbergung geprägte Gebiete sind und deshalb nicht in den Geltungsbereich einer Fremdenverkehrssatzung einbezogen werden können, daß aber auf der anderen Seite einzelne Straßen oder Bereiche ohne Gebäude mit Fremdenbeherbergung eine im übrigen vorhandene und das Gesamtgebiet erfassende Prägung durch Fremdenbeherbergung regelmäßig nicht aufheben (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [247 f.]; Urteil vom 7. Juli 1994 - BVerwG 4 C 21.93 - BVerwGE 96, 217 [LS 4]; vgl. zum Begriff der Prägung in § 22 Abs. 1 BauGB in ähnlicher Weise BVerwG, Beschluß vom 21. April 1994 - BVerwG 4 B 193.93 - Buchholz 406.11 § 22 BauGB Nr. 1, NVwZ 1995, 271).

    Nach dem rechtlichen Maßstab, den der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 12.94 - BVerwGE 99, 237; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242) ist davon auszugehen, daß durch die Begründung von Wohnungseigentum auf dem Grundstück der Klägerinnen die Zweckbestimmung des Satzungsgebiets und dadurch die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der beigeladenen Gemeinde beeinträchtigt würden.

    Die Beteiligten haben demgegenüber nichts vorgetragen, was zu weiterer Sachaufklärung Anlaß geben könnte, wobei erneut darauf hinzuweisen ist, daß die Bezugsgröße für die von der beigeladenen Gemeinde betonte und von den Klägerinnen in Abrede gestellte negative Vorbildwirkung einer Erteilung der Genehmigung nicht nur das Gebiet des Bebauungsplans B "Heerenhus" oder gar nur die Straße "Am Teich" ist, sondern das gesamte Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung (BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [245]).

    Daß schließlich die beantragte Genehmigung nicht auf der Grundlage des § 22 Abs. 5 Satz 3 BauGB erteilt worden ist, ist gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242 [248]).

  • VGH Bayern, 04.06.2019 - 1 BV 16.1302

    Nutzungsänderung von Ferienwohnungen

    Eine Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr liegt jedenfalls dann vor, wenn aufgrund der konkreten örtlichen Gegebenheiten und feststellbaren Entwicklungstendenzen durch die beantragte Begründung von Wohnungseigentum eine (weitere) Verschlechterung der städtebaulichen Situation eintritt; hierfür reicht es aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 a.a.O.).

    Auch würde die Begründung rechtlich selbständiger und damit unabhängig voneinander verkehrsfähiger Wohneinheiten die eingeleitete Entwicklung weiter verfestigen (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1997 - 4 C 9.96 - BVerwGE 105, 1; U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; Dürr in Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2019, § 22 Rn. 28; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2018, § 22 Rn. 47 sowie BVerwG, U.v. 23.11.2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 m.w.N. zum Willen eines Grundstückseigentümers, die Realisierung einer bestimmten Festsetzung eines Bebauungsplans zu verhindern).

    Der Maßstab des § 22 Abs. 4 Satz 3 BauGB entspricht dem der unverschuldeten wirtschaftlichen Unzumutbarkeit; es müssen ungewollte und unverhältnismäßige Belastungen vorliegen, die nicht dem typischen Risikobereich eines Eigentümers zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - BVerwGE 99, 242; BayVGH, B.v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5; Kraft in Berliner Kommentar, BauGB, a.a.O. Rn. 32 f.; Schrödter in BauGB, 9. Aufl. 2019, § 22 Rn. 28; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Stand 2016, § 22 Rn. 16; Grziwotz in BeckOK, BauGB, Stand Mai 2019, § 22 Rn. 29).

  • VG München, 26.04.2016 - M 1 K 15.5050

    Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum in Gebieten mit

    Unwiderlegt bleibt zudem die Vermutung, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu einer Zweitwohnungsnutzung mit den dargestellten negativen Folgen führt (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - DVBl 1996, 52 - juris Rn. 15).

    Die Beeinträchtigung der Fremdenverkehrsfunktion kann im Übrigen aufgrund von gravierenden Überwachungsproblemen auch nicht durch eine Erklärung der Klägerin - unabhängig davon, mit welchem Inhalt eine solche abgegeben würde - und die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch entkräftet werden (BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - DVBl 1996, 52 - juris Ls. 2 und Rn. 14; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a. a. O., § 22 BauGB Rn. 47).

    Selbst der Konkurs des Gewerbetreibenden wird insoweit als nicht ausreichend angesehen (BVerwG, U. v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - DVBl 1996, 52 - juris Rn. 23; BayVGH, B. v. 2.11.2011 - 2 ZB 10.2206 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 2 ZB 10.2206

    Berufungszulassungsantrag; Teilungsgenehmigung; keine besondere Härte; Ermessen

    Die Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr wird dann beeinträchtigt im Sinn von § 22 Abs. 4 Satz 1 BauGB, wenn durch die beantragte Begründung von Wohnungseigentum eine (weitere) Verschlechterung der städtebaulichen Situation eintritt; hierfür reicht es aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 a.a.O.).

    Die maßgebliche Bezugsgröße für die negative Vorbildwirkung einer Erteilung der Genehmigung für die Begründung von Wohnungseigentum ist nicht nur die nähere Umgebung des Anwesens der Klägerin oder der Ortsteil, in dem sich ihr Anwesen befindet, sondern das gesamte Satzungsgebiet der Fremdenverkehrssatzung (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 28.94 BVerwGE 242/245; vom 15.5.1997 Az. 4 C 9.96 BVerwGE 105, 1/6).

    Daran fehlt es jedoch, wenn ein Eigentümer beispielsweise ein Wohnhaus errichtet und später feststellt, dass eine gewinnbringende Veräußerung nur bei einer Aufteilung in Wohnung- und Teileigentum möglich ist, insbesondere wenn er in Kenntnis der Beschränkungen einer vorhandenen Satzung nach § 22 BauGB gehandelt hat (vgl. BVerwG vom 27.9.1995 Az. 4 C 28.94 a.a.O. S. 248).

  • VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929

    Erfolglose (Untätigkeits-)Klage auf Baugenehmigung wegen bestehender

    Das Verhältnis zwischen Einwohnern und Gästebetten liegt damit weit über dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall einer Gemeinde mit 2000 Einwohnern und 500 Betten (U.v. 27.9.1995, a.a.O., Rn. 21), bei dem die Einbeziehung der gesamten bebauten Ortslage (mit Ausnahme eines Gewerbegebiets) bei durchgehender Prägung unbeanstandet blieb.

    Dabei liegt dem § 22 BauGB eine entsprechende Vermutung zu Grunde; ein konkreter Nachweis der Beeinträchtigung oder die Widerlegung einer entsprechenden Vermutung ist beim Erlass der Satzung nicht erforderlich, weil das Instrument des § 22 BauGB auch die schleichende Umstrukturierung des betroffenen Gebiets durch Nebenwohnungen verhindert (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - juris Ls. 4 und Rn. 13 ff.).

    Die Vermutung des Gesetzgebers kann nicht durch die - in welcher Form auch immer - erklärte Absicht des Klägers widerlegt werden, das Wohnungseigentum nicht als Zweitwohnung nutzen zu wollen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - juris Ls. 5).

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 08.41

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. BVerwGE 99, 237 bis 241 u. BVerwGE 99, 242 bis 248).":.

    b) Dieser Umstand widerlegt jedoch nicht die dem Gesetz zu Grunde liegende Vermutung, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu einer Zweitwohnnutzung führt und allein dadurch die Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde beeinträchtigt werden kann, weil der sich typischerweise nur auf wenige Wochen im Jahr erstreckenden Nutzung von Zweitwohnungen die Tendenz zur Bildung von "Rolladensiedlungen" inne wohnt (vgl. BVerwGE 99, 242 bis 248).

  • VG Augsburg, 27.02.2008 - Au 4 K 07.1511

    Begründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Begründung von

    Es reicht deshalb aus, wenn von dem beantragten Vorhaben eine negative Vorbildwirkung ausgeht, die gegebene Situation gleichsam "negativ in Bewegung gebracht" wird (vgl. BVerwGE 99, 237 bis 241 u. BVerwGE 99, 242 bis 248).".

    b) Dieser Umstand widerlegt jedoch nicht die dem Gesetz zugrunde liegende Vermutung, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu einer Zweitwohnnutzung führt und allein dadurch die Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde beeinträchtigt werden kann, weil der sich typischerweise nur auf wenige Wochen im Jahr erstreckenden Nutzung von Zweitwohnungen die Tendenz zur Bildung von "Rollladensiedlungen" inne wohnt (vgl. BVerwGE 99, 242 bis 248).

  • LG Flensburg, 30.05.2000 - 5 T 144/00

    Umgehung der Teilungsgenehmigung

    Eine Versagung kommt deshalb nur in Betracht, wenn mit der beabsichtigten Begründung oder Teilung eine Wohnung dem Fremdenverkehr entzogen würde, wobei hierzu nach der Rechtsprechung bereits die begründete Befürchtung der Gemeinde genügt (BVerwGE 99, 237 = BauR 1996, 72 = DVBl 1996, 55 = NVwZ-RR 1996, 379 und BVerwGE 99, 242 = BauR 1996, 68 = DÖV 1996, 170 = DVBl 1996, 52 = NVwZ 1996, 999 sowie OVG Schleswig SchlHA 1993, 277).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 4 B 168.94

    Beeinträchtigung der Zweckbestimmung eines Gebiets für den Fremdenverkehr durch

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 28.94 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
  • VG Augsburg, 26.10.2005 - Au 4 K 05.791

    Genehmigung nach § 22 BauGB bei Umwandlung von Bruchteilseigentum

    b) Dieser Umstand widerlegt jedoch nicht die dem Gesetz zugrunde liegende Vermutung, dass die Begründung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten regelmäßig zu einer Zweitwohnnutzung führt und allein dadurch die Fremdenverkehrsfunktion der Gemeinde beeinträchtigt werden kann, weil der sich typischerweise nur auf wenige Wochen im Jahr erstreckenden Nutzung von Zweitwohnungen die Tendenz zur Bildung von ,,Rollladensiedlungen" innewohnt (vgl. BVerwGE 99, 242 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2002 - 8 S 2571/02

    Wohnungseigentum; Beeinträchtigung der Zweckbestimmung des

  • VG München, 07.12.2010 - M 1 K 10.1206

    Fremdenverkehrssatzung

  • VG Sigmaringen, 25.09.2002 - 1 K 352/02

    Wohnungseigentum; Zweitwohnung; Fremdenverkehrsgebiet; behindertengerechte

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1314
BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96 (https://dejure.org/1996,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1996 - 4 NB 8.96 (https://dejure.org/1996,1314)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1996 - 4 NB 8.96 (https://dejure.org/1996,1314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Drei-Monats-Frist - Antragsbefugnis - Antragsbefristung - Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz - Bebauungsplan - Bekanntmachung - Inkrafttreten - Inzidentprüfung - Vorlageverfahren - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei mängelbehafteter Bekanntmachung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Drei-Monats-Frist für Normenkontrollverfahren nach Investitionswohnbaulandgesetz (IBR 1996, 253)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 999 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 999 L
  • NJ 1996, 605
  • DÖV 1996, 701
  • ZfBR 1996, 231
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88

    Normenkontrolle - Vorlage - Naturschutz - Reiten

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96
    Wenn das Normenkontrollgericht die Bedenken der Beschwerde geteilt hätte, so hätte es das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen müssen; eine Vorlage gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 VwGO an das Bundesverwaltungsgericht wäre unzulässig gewesen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 3. September 1990 - BVerwG 4 N 1 und 2.88 - BVerwGE 85, 332).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Dies setzt eine förmliche Verkündung oder eine sonstige tatsächliche Handlung voraus, aus der sich ergibt, dass die Satzung als Rechtsnorm gelten soll (BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996 - 4 NB 8.96 - ZfBR 1996, 231 ).
  • OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung;

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  • OVG Thüringen, 21.06.2012 - 3 N 653/09

    Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist bei ordnungsgemäßer

    Soweit die Antragsgegnerin gegen die Wiedereinsetzung unter Berufung auf obergerichtliche Rechtsprechung und Literaturmeinungen einwendet, die Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sei eine Ausschlussfrist, in die eine Wiedereinsetzung nicht möglich sei (vgl. hierzu etwa OVG NRW, Urteile vom 25. November 2004 • 7a D 113/04.NE •, S. 6 f. des Urteilsumdrucks, m. w. N., und vom 2. März 2007 • 7 D 53/06.NE •, Juris, Rdn. 15 f. sowie Beschluss vom 19. Februar 2004 • 7a D 67/03.NE •, Juris, Rdn. 23, OVG Schleswig, Urteil vom 22. Dezember 2000 • 2 K 1/99 •, Juris, Rdn. 20; offen gelassen von BayVGH, Beschluss vom 16. Oktober 2008 • 15 N 08.30 •, Juris, Rdn. 4; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996 • 4 NB 8/96 •, Juris, Rdn. 10; weitere Nachweise bei Kopp, VwGO, 15. Aufl., § 47, Rdn. 83), greift dies nicht durch.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Der Ablauf der Antragsfrist schmälert nicht die Möglichkeit des durch die Norm nachteilig Betroffenen, deren Anwendung einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen, in deren Rahmen auch die Gültigkeit der zugrunde liegenden Rechtsnorm inzident geprüft wird (vgl. BTDrucks 13/3993, S. 10; BVerwG, Beschluss vom 28.12.2000, Buchholz 310 § 47 Nr. 145; Beschluss vom 10.04.1996, LKV 1996, 336, 337; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1999, 626; Meissner, VBlBW 1997, 81, 87; Gerhardt, a.a.O., § 47 RdNr. 35; Schenke, NJW 1997, 81, 83; Ziekow, a.a.O., § 47 RdNr. 251a).

    Auch durch die inzidente gerichtliche Kontrolle wird in Bezug auf die anzuwendende Rechtsnorm ein den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügender Rechtsschutz gewährleistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.04.1996, a.a.O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 07.12.1995, LKV 1996, 208, 209; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 RdNr. 95; Ziekow, a.a.O., § 47 RdNr. 251b; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 47 RdNr. 2; Gerhardt, a.a.O., § 47 RdNr. 35; teilweise a.A. Kopp/Schenke, § 47 RdNr. 84).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 7 CN 1.03

    Trinkwasserschutzgebiet in der DDR; Beschluss des Kreistags; Gegenstand des

    Die vorgenommene Handlung muss dabei nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bekanntmachung entsprechen (vgl. Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 114 S. 63 zur Drei-Monats-Frist des Art. 13 Nr. 1 Satz 1 InvWoBauLG; ebenso Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 Rn. 36; Ziekow, in: Sodan/Ziekow, Nomos-Kommentar zur VwGO, § 47 Rn. 251 c).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

    Dementsprechend betreffen Zweifel daran, ob der Vorgang der Inkraftsetzung der angegriffenen Norm den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht, Fragen der Begründetheit des Normenkontrollantrages (Beschluss vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 114).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 4 CN 6.18

    Antragsfrist; Bekanntmachung; Frage der Begründetheit; Informationszwecke;

    Die Frage, welche Mindestanforderungen aus dem verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsstaatsprinzip an die Bekanntmachung von Rechtsnormen zu stellen sind (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 2. April 1963 - 2 BvL 22/60 - BVerfGE 16, 6 und vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283; BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1972 - 7 C 37.69 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 16 S. 18, vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262 = Buchholz 406.11 § 155a BBauG Nr. 5, vom 5. Dezember 1986 - 4 C 29.86 - BVerwGE 75, 271 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 15 und vom 11. Oktober 2006 - 10 CN 2.05 - BVerwGE 126, 388 = juris Rn. 17; ferner Deiseroth, jurisPR-BVerwG 10/2013 Anm. 4, C II.), ob mithin der Vorgang der Inkraftsetzung der angegriffenen Norm den einschlägigen Rechtsvorschriften entspricht, ist eine solche der Begründetheit des Normenkontrollantrages (BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996 - 4 NB 8.96 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 114; Urteil vom 21. Januar 2004 - 8 CN 1.02 - BVerwGE 120, 82 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 23.12.2009 - 8 BN 1.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines Normenkontrollantrags gegen eine

    Aus den vom Antragsteller zitierten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1992 - BVerwG 4 N 1.90 - (a.a.O.) und vom 10. April 1996 - BVerwG 4 NB 8.96 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 114) sowie aus dem Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 CN 1.02 - (BVerwGE 120, 82 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 163) ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 7 D 53/06

    Antragsfrist nach 2. Bekanntmachung des Bebauungsplans

    BVerwG, Beschluss vom 10.4.1996 - 4 NB 8.96 -, BRS 58 Nr. 49, Urteil vom 19.2.2004 - 7 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1122.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

    Macht sie ihn - wie hier - später neuerlich bekannt, weil sie auf diese Weise einen Ausfertigungsmangel heilen will, hat dies nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Urt. v. 2.3.2007 - 7 D 53/06.NE -, BauR 2007, 1016 = NWVBl. 2007, 305 unter anderem unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 10.4.1996 - 4 NB 8.96 -, BRS 58 Nr. 49 und Urt. v. 21.1.2004 - 8 CN 1.02 -, BVerwGE 120, 82) sogar zur Folge, dass die zweite Bekanntmachung die Normenkontrollantragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht erneut in Gang setzt.
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 S 1023/18

    Bekanntmachung der Geschäftsordnung eines Gemeinderats

  • BVerwG, 17.02.2022 - 4 BN 39.21

    Mangels Darlegung unzulässige Beschwerde zur Frage, ob eine Bekanntmachung den

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 BN 16.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Hessen, 23.04.2015 - 4 C 567/13

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Produktionsbetrieb neben einem Mischgebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 10 A 8.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sport- und Jugendhaus; "Eichenparkstadion";

  • OVG Thüringen, 05.03.1997 - 1 N 66/94

    Frist für die Stellung eines Normenkontrollantrags für Bebauungspläne

  • OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04

    Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist;

  • OVG Brandenburg, 09.10.2002 - 3 D 81/00

    Normenkontrolle, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss,

  • OVG Saarland, 24.11.2016 - 2 C 162/16

    Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans - nach Ablauf der Jahresfrist des

  • BVerwG, 11.10.1996 - 4 NB 14.96

    Verfassungsrecht - Effektivität des Rechtsschutzes und Zulassungsbeschränlungen

  • BVerwG, 17.10.2002 - 8 CN 1.02

    Antragsfrist; Bekanntmachung; Hauptsatzung; Neufassung; Normenkontrollantrag;

  • BVerwG, 26.06.1998 - 4 BN 29.97

    Bauplanungsrecht - Anfechtung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 K 431/04

    Zum Anspruch eines Kunden, die Satzung einer Sparkasse in einem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10

    Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung

  • VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
  • VGH Bayern, 01.07.2008 - 20 ZB 08.1059

    Weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch besondere

  • OVG Brandenburg, 27.06.2002 - 1 D 24/01

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsfrist im Normenkontrollverfahren

  • OVG Brandenburg, 16.08.2000 - 3 D 29/94

    Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des Bebauungsplans während des

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